Kommunale Wärmeplanung: Zwischenergebnisse liegen vor - Welche Heiztechnologien sind zukunftssicher?
Inhaltsverzeichnis
- Kommunale Wärmeplanung: Zwischenergebnisse liegen vor
- Seite 2
- Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse
- Seite 3
- Was ist ein kommunaler Wärmeplan?
- Seite 4
- Was bedeutet das für Bürger:innen?
- Seite 5
- Was sind die Wärmenetz-Eignungsgebiete und wie wurden sie erstellt?
- Seite 6
- Gibt es Ausbaupläne für Wärmenetze?
- Seite 7
- Was ist, wenn mein Gebäude außerhalb eines Eignungsgebiets für Wärmenetze liegt?
- Seite 8
- Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Gebäude-Eigentümer:innen?
- Seite 9
- Welche Heiztechnologien sind zukunftssicher?
- Seite 10
- Ist Wasserstoff eine sinnvolle Option zum Heizen?
- Seite 11
- Kalte Nahwärmenetze – eine Option?
- Seite 12
- Datenschutzhinweis
- Weiterführende Links und Hinweise
Welche Heiztechnologien sind zukunftssicher?
Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte auf eine langfristig wirtschaftliche und klimafreundliche Lösung setzen. Folgende Systeme erfüllen die gesetzlichen Anforderungen:
• Anschluss an ein Wärmenetz - Wärmenetzbetreiber müssen ihre Wärmeerzeugung bis 2045 vollständig auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umstellen.
• Wärmepumpen (Luft, Erde, Wasser) – nutzen zum Großteil Wärme aus der Umgebung. Der benötigte Strom wird schrittweise klimaneutral.
• Biomasseheizungen – z. B. Pellets, Hackschnitzel - Da nachhaltig erzeugte Biomasse allerdings nur begrenzt verfügbar ist und voraussichtlich aufgrund der Nachfrage in verschiedenen Sektoren teurer wird, empfiehlt sich diese Option vor allem in Bestandsgebäuden, in denen andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind. Dies kann beispielsweise für Gebäude gelten, die schwer zu sanieren sind oder unter Denkmalschutz stehen.
• Stromdirektheizung – z.B. Infrarotheizung, Nachtspeicherheizung - nur sinnvoll in sehr gut gedämmten Gebäuden, da sonst hohe Betriebskosten drohen.
• Solarthermie – wenn der Wärmebedarf des Gebäudes komplett gedeckt wird.
• Hybridheizungen (Wärmpumpen/Solarthermie) – bei überwiegender Versorgung (min. 65 %) durch erneuerbare Energien.
• Gas- oder Ölheizungen – wenn sie mit mindestens 65 % grünem Brennstoff (Biomethan, biogenes Flüssiggas, grüner/blauer Wasserstoff, einschließlich daraus hergestellter Derivate) betrieben werden. Eine Voraussetzung für die 100%-Wasserstoff-Regelung ist allerdings, dass ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für die Umstellung des örtlichen Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegt. Der Gemeinde Cremlingen liegt ein derartiger Fahrplan noch nicht vor. Ob er kommt, ist unbekannt.
• Falls noch eine neuere funktionsfähige Öl- oder Gasheizung vorhanden ist, kann übergangsweise auch der Einbau einer Klima-Split-Anlage zur Heizungsunterstützung sinnvoll sein. Diese kann je nach Auslegung bereits einen erheblichen Anteil der fossilen Brennstoffe ersetzen und kann gleichzeitig im Sommer zum kühlen eingesetzt werden.
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