Kommunale Wärmeplanung
In Wohngebäuden in Cremlingen wird rund 82 % des Endenergieverbrauchs für Heizzwecke aufgewendet. Gleichzeitig wird diese Energie bislang zu über 80 % aus fossilen Energien bereitgestellt. Damit ist der Wärmesektor ausschlaggebend für eine gelingende Energiewende und das Erreichen der Klimaneutralität. Hierzu muss zum einen durch energetische Sanierung der Wärmebedarf insgesamt gesenkt und der restliche Bedarf an Wärme aus erneuerbaren und klimaneutralen Quellen gedeckt werden. Um dies zu erreichen, entwickelt die Gemeinde Cremlingen einen ersten kommunalen Wärmeplan, der den Weg zu einer nachhaltigen, kosteneffizienten und modernen Heizwärmeversorgung aufzeigen soll.
Anteil der eingesetzten Energie zu Heizzwecken in Cremlingen nach Energieträger (ohne Strom) im Jahr 2020. Eigene Abbildung. Daten aus „Energie- und Treibhausgasbilanz Großraum Braunschweig“, Regionalverband Großraum Braunschweig 2022.
Aktuelles zur Wärmeplanung
Die Gemeinde Cremlingen entwickelt derzeit eine kommunale Wärmeplanung (KWP), um die lokale Wärmeversorgung unabhängig von fossilen Rohstoffen und daraus entspringenden finanziellen, politischen und klimatischen Risiken zu gestalten. Ziel der KWP ist es, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Kommune eine Versorgung mit Energieträgern aus erneuerbaren Quellen erreichen könnte. Zudem sollen mögliche finanzielle und soziale Problemlagen bei der Wärmewende analysiert und Lösungen entwickelt werden. Die Planung erfolgt in mehreren Phasen und wird durch das Unternehmen Green Planet Energy eG in enger Abstimmung mit der Verwaltung und verschiedenen lokalen Fachbeteiligten wie dem Netzbetreiber (Avacon) erarbeitet.
Die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Cremlingen begann im Juli 2025 und soll im Mai 2026 fertiggestellt werden. Der Auftakt hat am 12.08.25 stattgefunden. Nun befindet sich das Projektteam in der Phase der Datenaufnahme. In der folgenden Grafik ist der Projektplan inklusive der Hauptphasen dargestellt. Er enthält folgende Meilensteine:
• M1: Abschluss Eignungsprüfung
• M2: Abschluss Datenerfassung
• M3: Abschluss Bestandsanalyse
• M4: Abschluss Potenzialanalyse
• M5: Abschluss Zielszenario
• M6: Abschluss Kommunale Wärmewendestrategie
• M7: Übergabe des Berichts und des digitalen Zwillings
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind insgesamt zwei Workshops (Auftakt + WS) und drei Fachgespräche mit unterschiedlichen Vertreter:innen aus Verwaltung, Industrie und Gewerbe geplant. Zudem soll eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden – Details hierzu finden Sie rechtzeitig auf dieser Website. Die dargestellten Termine sind zum Teil noch nicht definiert. Öffentliche Veranstaltungen werden rechtzeitig auf der Projektwebsite kommuniziert.
Abbildung 2: Beispielbild des digitalen Zwillings. Farben sind ohne Aussagekraft.
Abbildung 3: Projektplan für die Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Cremlingen.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Viele Haushalte heizen mit fossilen Energiequellen wie Erdgas und Öl. Das macht Deutschland von anderen Staaten abhängig und ist auf Dauer nicht mehr bezahlbar. Um sich einen Überblick über die aktuelle Lage der Wärmeversorgung zu verschaffen, werden in Städten und Kommunen eine Bestands- und eine Potenzialanalyse durchgeführt. Das bedeutet, dass der Gebäudebestand und Energieverbräuche analysiert werden und lokale regenerative Energiepotentiale erfasst und in digitalen Karten öffentlich zugänglich gemacht werden (es werden keine Daten veröffentlicht, aus denen Schlüsse auf private Verbräuche gezogen werden können). Der Wärmeplan zeigt, welche Gebiete sich für den Ausbau von Wärmenetzen eignen und welche Stadtgebiete voraussichtlich auch in Zukunft individuelle Heizlösungen benötigen.
Das Ergebnis des KWP ist ein „Zielszenario“ mit konkreten Maßnahmenvorschlägen, die auf die lokalen Gegebenheiten zugeschnitten sind.
Antworten auf individueller Gebäudeebene liefert die Kommunale Wärmeplanung hingegen nicht. Auch resultiert aus dem Wärmeplan keine Umsetzungspflicht. Stattdessen stellt er eine strategische Bewertung dar, welche Lösung für ein jeweiliges Gebiet voraussichtlich am besten dazu geeignet ist, bis 2040 eine klimaneutrale, effiziente und wirtschaftliche Wärmeversorgung zu erreichen.
Das Ziel ist, nachhaltige, unabhängige und effiziente Heizlösungen zu finden, die umweltfreundlich sind und die Energiekosten senken. Aus diesem Grund wurde das Wärmeplanungsgesetz eingeführt. Deutschland möchte bis 2045 klimaneutral sein (Klimaschutzgesetz – KSG), Niedersachsen bereits bis 2040 (Niedersächsisches Klimaschutzgesetz – NKlimaG)
Projektplan für die Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Cremlingen.
Was bedeutet das für Bürger*innen?
Für Bürger:innen ändert sich erst einmal nichts. Es handelt sich bei der KWP um eine Auswertung bereits vorhandener Daten. Als strategische Planung hat die Wärmeplanung im ersten Schritt keine rechtliche Außenwirkung. Die vorzeitige Erstellung führt nicht zu einem frühzeitigen Inkrafttreten des Gebäude-Energie-Gesetzes.
Nach Abschluss des Prozesses bieten die Ergebnisse Eigentümer*innen Orientierung, ob zukünftig ein Wärmenetz in ihrem Bereich eine Option ist oder eine individuelle Lösung gefunden werden muss.
Wie ist der Zusammenhang zwischen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und kommunaler Wärmeplanung)?
Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) und die KWP gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) oder dem Niedersächsischen Klimaschutzgesetz (NKlimaG) ergänzen sich, sind aber weitgehend voneinander unabhängig.
Das GEG bezieht sich auf Einzelgebäude und legt Anforderungen für Heizungsanlagen und Dämmstandards der Gebäudehülle fest. Die KWP hingegen bezieht sich auf die Energieversorgung einer übergeordneten, stadtweiten Ebene. Trotzdem verfolgen beide Instrumente ein gemeinsames Ziel: möglichst kosteneffizient die CO2-Emissionen im Gebäude- und Wärmesektor zu senken sowie die Energieeffizienz zu erhöhen.
Laut GEG gelten ab dem 1. Januar 2024 neue Vorgaben, nach denen neu eingebaute Heizungen künftig grundsätzlich 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen müssen (sog. 65-Prozent-EE-Vorgabe). Bestehende Heizanlagen dürfen weiterhin repariert und betrieben werden. Ebenfalls regelt es, dass bei Einbau einer fossil betriebenen Heizung der Gebäudebesitzer eine Pflichtberatung in Anspruch nehmen muss, in der er über die finanziellen Risiken der nächsten Jahre (ETS 2, Grüne-Brennstoff-Quote) informiert wird.
Die Möglichkeiten der Erfüllung der 65 Prozent erneuerbare Energien sind technologieoffen gestaltet. Neben der Möglichkeit eines individuellen Nachweises auf Basis von Berechnungen bietet das GEG verschiedene pauschale Optionen, um die 65-Prozent-EE-Vorgabe zu erfüllen. Eine dieser Optionen ist der Anschluss an ein Wärmenetz.
Für Neubauten in Neubaugebieten gelten diese Regelungen sofort, für alle anderen Gebäude erst mit Ablauf der Fristen, die das WPG für die Erstellung von Wärmeplänen vorsieht. Damit soll Bürger:innen ermöglicht werden, sich bei der Wahl einer klimafreundlichen Heizung an den Inhalten der Wärmepläne zu orientieren.
Diese Frist ist für die Gemeinde Cremlingen der 30. Juni 2028.
Erfolgt der Beschluss der KWP vor dieser Frist, führt dies nicht zu einer vorzeitigen Aktivierung der 65-Prozent-EE-Vorgabe nach GEG § 71 Satz 8. Hierzu ist ein gesonderter Beschluss in Form einer Satzung notwendig, die sogenannte „Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen“ oder nach § 26 WPG festlegt. Für Gebäude, die sich in einem solchen Gebiet befinden, gilt die 65-Prozent-EE-Vorgabe spätestens mit einer Frist von einem Monat nach dem getroffenen Beschluss. Somit greifen Gebäude-Energie-Gesetz und kommunale Wärmeplanung ineinander, um die Investitionsentscheidungen auf Einzelgebäude- und Gebietsebene in Richtung einer nachhaltigen, effizienten und kostengünstigen Wärmeversorgung zu koordinieren.
Welche Gebiete sind grundsätzlich für den Bau von Wärmenetzen geeignet?
Im Rahmen der KWP werden Eignungsgebiete anhand von Kennzahlen und durch den Austausch zwischen verschiedenen Akteuren identifiziert. Diese Gebiete erscheinen aufgrund der Bestandsanalyse grundsätzlich als geeignet für den Bau von Wärmenetzen – wenn die grundsätzlichen Rahmenbedingungen passen. Es sind jedoch noch detaillierte Prüfungen und Planungen notwendig, um genau festzustellen, ob die Gebiete tatsächlich für Wärmenetze geeignet sind.
Welche Heizung „darf“ ich mir wann einbauen?
Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue gesetzliche Vorgaben für den Einbau von Heizungen. Ziel ist es, den Umstieg auf erneuerbare Energien im Wärmesektor zu beschleunigen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das novellierte Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) schreibt vor, dass neue Heizungen künftig einen Mindestanteil von 65 % erneuerbarer Energien nutzen müssen – abhängig vom Stand der kommunalen Wärmeplanung.
Was bedeutet das konkret?
Die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizungseinbau greift gestaffelt:
• Ab dem 1. Juli 2026 in Städten mit mehr als 100 000 Einwohner*innen
• Ab dem 1. Juli 2028 in kleineren Kommunen (auch in der Gemeinde Cremlingen)
• Wenn die Kommune bereits ein Wärmenetz- oder Wasserstoff-Ausbaugebiet ausweist, gilt die Pflicht einen Monat nach Bekanntgabe
In der Übergangszeit bis zu diesen Stichtagen dürfen weiterhin fossile Heizungen eingebaut werden. Allerdings gelten dabei besondere Bedingungen: Ab 2029 muss einstufenweiser steigender Anteil an „grünen Brennstoffen“ wie Biomethan oder synthetischen Gasen genutzt werden (Informationsblatt). Zudem ist eine verpflichtende Beratung (Informationen der Dena) durch eine fachkundige Person vorgeschrieben.
Die Gemeinde Cremlingen bietet kostenlose Beratung für Altbauten (Webseite Gemeinde Cremlingen) und der Landkreis Wolfenbüttel (Webseite LK Wolfenbüttel) eine allgemeine Beratung zu diesem Thema an. Diese helfen, die passende Heizlösung für Ihr Gebäude zu finden und Fördermöglichkeiten effizient zu nutzen.
Welche Heiztechnologien sind zukunftssicher?
Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte auf eine langfristig wirtschaftliche und klimafreundliche Lösung setzen. Folgende Systeme erfüllen die gesetzlichen Anforderungen:
• Anschluss an ein Wärmenetz - Wärmenetzbetreiber müssen ihre Wärmeerzeugung bis 2045 vollständig auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umstellen.
• Wärmepumpen (Luft, Erde, Wasser) – nutzen zum Großteil Wärme aus der Umgebung. Der benötigte Strom wird schrittweise klimaneutral.
• Biomasseheizungen – z. B. Pellets, Hackschnitzel - Da nachhaltig erzeugte Biomasse allerdings nur begrenzt verfügbar ist und voraussichtlich aufgrund der Nachfrage in verschiedenen Sektoren teurer wird, empfiehlt sich diese Option vor allem in Bestandsgebäuden, in denen andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind. Dies kann beispielsweise für Gebäude gelten, die schwer zu sanieren sind oder unter Denkmalschutz stehen.
• Stromdirektheizung – z. B. Infrarotheizung, Nachtspeicherheizung - nur sinnvoll in sehr gut gedämmten Gebäuden, da sonst hohe Betriebskosten drohen.
• Solarthermie – wenn der Wärmebedarf des Gebäudes komplett gedeckt wird.
• Hybridheizungen (Wärmepumpen/Solarthermie) – bei überwiegender Versorgung (min. 65 %) durch erneuerbare Energien
• Gas- oder Ölheizungen – wenn sie mit mindestens 65 % grünem Brennstoff (Biomethan, biogenes Flüssiggas, grüner/blauer Wasserstoff, einschließlich daraus hergestellter Derivate) betrieben werden. Eine Voraussetzung für die 100%-Wasserstoff-Regelung ist allerdings, dass ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für die Umstellung des örtlichen Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegt. Der Gemeinde Cremlingen liegt ein derartiger Fahrplan bisher nicht vor. Ob er kommt, ist unbekannt.
Ist Wasserstoff eine sinnvolle Option zum Heizen?
Wasserstoff wird häufig als Zukunftstechnologie, auch für das Heizen in privaten Haushalten in sogenannten „H₂-ready“-Gasthermen, diskutiert. Doch beim privaten Heizen ist seine Nutzung derzeit aus mehreren Gründen kritisch zu bewerten.
Geringe Effizienz: Im Vergleich zu Wärmepumpen ist die Effizienz von Wasserstoffheizungen deutlich geringer. Während Wärmepumpen im Gebäudebestand eine Effizienz von bis zu 285 % erreichen, liegt die Effizienz von H₂-Gaskesseln bei nur etwa 63 %. Das bedeutet: Für die gleiche Wärmemenge wird ein Vielfaches an Primärenergie benötigt. (Wuppertal Institut, 2021)
Hohe Kosten und Unsicherheit: Grüner Wasserstoff ist aktuell kaum verfügbar und sehr teuer. Ob sich das in den kommenden Jahren ändert, ist unklar. Ein aktuelles Rechtsgutachten (Umweltinstitut München e.V., 2024) kommt zu dem Schluss, dass Wasserstoff im privaten Heizbereich derzeit wirtschaftlich nicht verantwortbar ist.
Fehlende Infrastruktur: Eine kommunale Wärmeplanung mit Wasserstoffnetzgebieten ist nur dann sinnvoll, wenn bereits im Vorfeld eine detaillierte Finanzierung und eine verbindliche Zusage zur Versorgung über bestehende Gasnetze vorliegt. Solche Fahrpläne zur Umstellung des Gasnetzes sind in Cremlingen aktuell weder vorhanden noch geplant.
Risiko von Fehlinvestitionen: Ohne gesicherte Wasserstoffversorgung besteht die Gefahr, dass Haushalte in „H₂-ready“-Gasthermen investieren, die später nicht genutzt werden können. Auch Kommunen könnten Ressourcen in Planungen investieren, die sich als nicht umsetzbar erweisen.
Sind Kalt-Nahwärmenetze eine Option?
Neben warmen Wärmenetzen können in bestimmten Regionen kalte Nahwärmenetze eine Alternative darstellen. Dabei handelt es sich um zentrale Erdwärmekollektoren, die über ein ungedämmtes Rohrsystem mehrere Gebäude mit Wärme versorgen. Dafür muss in jedes Haus eine Wärmepumpe (Sole-Wasser-Wärmepumpe) verbaut werden. Diese Systeme funktionieren am besten, wenn die Gebäude mit niedrigen Vorlauftemperaturen beheizbar sind. Eine Analyse des spezifischen Wärmeverbrauchs und der Heizkörperauslegung ist daher sinnvoll. Der Aufbau eines solchen Netzes erfordert meist bürgerschaftliches Engagement und Investitionen. Es ist eine mögliche Heizlösung für Bereiche, in denen hohe Wärmeverbräuche auf kleinem Raum benötigt werden und dezentrale Versorgung nicht möglich oder praktikabel ist.
Datenschutzhinweis
Die Gemeinde sammelt und verarbeitet im Zuge der Wärmeplanung personenbezogene Daten der Bürger:innen der Gemeinde Cremlingen. Dies sind: Gebäudescharfe Gasverbräuche der letzten Jahre, die aktuell verbaute Heizungstechnik und die Stromverbräuche zur Heizwärmeerzeugung (also nur wenn dedizierte Stromzähler vorhanden sind, wie bei Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen). Diese Datenverarbeitung erfolgt zwar gebäudescharf aber sie werden ausschließlich in anonymisierter (genauer: aggregiert auf Gebäudeblöcke zu je 5 Gebäuden) Form veröffentlicht. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 21 NKlimaG. Der Vorgang ist von einem externen Datenschutzexperten geprüft und bestätigt worden. Mit dem Planungsbüro sowie nachgelagerten Dienstleistern besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
Haben Sie weitere Fragen, die hier geklärt werden sollten, oder haben ein anderes Anliegen in Bezug auf die Wärmeplanung? Schicken Sie gerne eine E-Mail an:
Weiterführende Links und Hinweise
Video „So geht Energiewechsel. Kurz erklärt: Wie funktioniert die Wärmeplanung?“ Hinweis: Der Link öffnet sich in einem externen Fenster auf Youtube. Dort gelten die Datenschutzbestimmungen des Videoportals.
Kontakt
Gemeinde Cremlingen
Ostdeutsche Straße 22
38162 Cremlingen
Telefon: 05306 / 802-0
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag geschlossen
Kontoverbindung
Volksbank Wolfenbüttel-Salzgitter
IBAN: DE 84 2709 2555 4107 1069 00
BIC: GENODEF1WFV




