Bebauungsplan Bildungs- und Wohnquartier am Schöppenstedter Turm
Bekanntmachung und Entwurf Bebauungsplan Klein Schöppenstedt 12.0 – Bildungs- und Wohnquartier am Schöppenstedter Turm
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Veröffentlicht in Bauleitplanungen im Beteiligungsverfahren.
Bekanntmachung und Entwurf Bebauungsplan Klein Schöppenstedt 12.0 – Bildungs- und Wohnquartier am Schöppenstedter Turm
Veröffentlicht in Bauleitplanungen im Beteiligungsverfahren.
Mit einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan legt die Gemeinde als Satzung fest, welche Arten der Nutzung auf einer Grundstücksfläche bzw. in einem bestimmten Geltungsbereich zulässig sind.
Folgende Dinge können in einem Bebauungsplan festgesetzt werden:
die Höhe der Gebäude
die Grundflächenzahl (GRZ)
die Geschossflächenzahl (GFZ)
Pflanzgebote
Baugrenzen
Baulinien
Abstandsregelungen
uvm.
Alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Gemeinde Cremlingen stehen im WebGIS des Landkreises Wolfenbüttel – Planauskunft – zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Die rechtsverbindlichen Pläne können im Original bei der Gemeinde Cremlingen eingesehen werden. Informationen zu aktuell laufenden Bebauungsplanverfahren erhalten Sie hier.
Veröffentlicht in Bauleitplanungen im Beteiligungsverfahren.
Ansprechpartnerin: Frau Hühne.
Veröffentlicht in Bauleitplanungen im Beteiligungsverfahren.
Bei Bauleitplanverfahren ist es gemäß Baugesetzbuch vorgeschrieben, die Öffentlichkeit zu beteiligen. Diese Beteiligung ist zweistufig.
In der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, in Betracht kommende Planungsalternativen und voraussichtliche Auswirkungen der Planung informiert. Jeder hat Gelegenheit, die Inhalte der Planung zu erörtern und sich zu äußern.
Bei der öffentlichen Auslegung wird der förmliche Entwurf des Bauleitplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Jeder kann dazu im Auslegungszeitraum Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Den Beteiligungszeitraum und die Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme entnehmen Sie der jeweils beiliegenden Bekanntmachung.
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