Kinderreisepass entfällt seit dem 1. Januar 2024
Durch Beschluss der Bundesregierung wurde der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Dokumente, die bis zum 31.12.2023 ausgegeben werden, behalten ihre Gültigkeit.
Für Kinder und Jugendliche (egal welchen Alters) müssen für Reisezwecke ab 01.01.2024 entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden. Diese Dokumente werden von der Bundesdruckerei in Berlin produziert, wodurch eine reguläre Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen für Personalausweise und vier bis sechs Wochen für Reisepässe einzuplanen ist.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes telefonisch unter 05306-802 303 /304 oder per E-Mail unter zur Verfügung.
So begründet das Bundesinnenministerium den Wegfall: Die bisherigen Kinderreisepässe waren jeweils nur 12 Monate gültig. Auch werden sie inzwischen nicht mehr in allen Mitgliedsstaaten der EU an. Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abschafft wird.
Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
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