Förderprogramm "Photovoltaik und Batteriespeicher"
HINWEIS: Derzeit sind die Fördermittel ausgeschöpft. Vorerst können keine weiteren Anträge gestellt werden.
In seiner Sitzung am 4. Oktober 2022 hat der Rat der Gemeinde Cremlingen einstimmig die Einführung der Förderrichtlinie zum Ausbau von Photovoltaikanlagen mit zugehörigen Batteriespeichern sowie der Nachrüstung von Batteriespeichern im Gebäudebestand beschlossen.
Der Ausbau von Photovoltaikanlagen zur klimafreundlichen Erzeugung von Strom auf Bestandsgebäuden soll gefördert werden, um den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung zu erhöhen.
Mit dem Strom einer durchschnittlichen Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus können im Schnitt 30% des Strombedarfs eines Haushaltes gedeckt werden. Dies entspricht jedoch nur etwas 20% des im Jahr erzeugten Stroms der Anlage - der übrige Strom wird in das Stromnetz eingespeist. Durch den Einsatz von Batteriespeichern kann der Eigenverbrauch deutlich erhöht werden.
Förderfähig sind die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen auf privaten Bestandsgebäuden im Zusammenhang mit dem Bau eines Batteriespeichers sowie die Nachrüstung von Batteriespeichern. Alle Bedingungen für eine Förderung können Sie der untenstehenden Förderrichtlinie entnehmen.
Für das Jahr 2022 stehen aktuell 15.000 Euro im Fördertopf bereit.
Zuwendungsanträge können ab dem 1. November (Posteingangsstempel) schriftlich bei der Gemeinde Cremlingen eingereicht werden. Vor dem 1. November eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Für Rückfragen steht die Klimaschutzmanagerin der Gemeinde Cremlingen, Frau Zimmermann (Tel: 05306/ 802 522, E-Mail: ) zur Verfügung.
Downloads:
-
Förderrichtlinie "Ausbau von Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher sowie Nachrüstung von Batteriespeichern" (Stand: 26.09.2022)