Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Grundsteuerreform in Niedersachsen - Ab dem 01.07.2022 geht's los mit der Erhebung!

Cremlingen, den 20. 05. 2022

Niedersachsen hat seit dem 07.07.2021 ein eigenes Grundsteuergesetz. Ihm liegt das vom Land selbst entwickelte Flächen-Lage-Modell zu Grunde (siehe Pressemitteilung vom 07.07.2021).

 

Der neue Hauptfeststellungsstichtag für alle bebauten und unbebauten Grundstücke in Niedersachsen ist der 01.01.2022. Zu diesem Zeitpunkt sind noch keine Erklärungen abzugeben. Entscheidend sind die steuerlichen Verhältnisse an diesem Stichtag.

 

Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks (bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) ist verpflichtet, für die Hauptfeststellung eine Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen - egal ob das Grundstück selbstgenutzt oder vermietet ist. In Niedersachsen wird man für die Grundsteuer nur noch ein einziges Mal eine solche Erklärung abgeben müssen. Diese besteht aus wenigen Angaben zu den Flächengrößen und zur Nutzung. Den Rest erledigt die Finanzverwaltung des Landes. Eine Ausnahme bilden die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke; für sie ist alle 7 Jahre eine Erklärung abzugeben.

 

Erklärung ausschließlich online!

Über Mein ELSTER steht den Bürgerinnen und Bürgern ab dem 01.07.2022 die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung. Hierfür wird ein sogenanntes Benutzerkonto benötigt, mit dem man sich einmalig gegenüber dem Finanzamt ausweist. Es ist ratsam, dieses Benutzerkonto bereits jetzt unter www.elster.de zu beantragen. Wer über ein solches Benutzerkonto verfügt, weil er etwa seine Einkommensteuererklärung bereits elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt, kann dieses Konto auch für die Grundsteuer verwenden. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Darüber hinaus dürfen über dieses Benutzerkonto auch die Erklärungen von Angehörigen übermittelt werden.

 

Bis zum 31.10.2022 muss die Erklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Dieser Termin gilt sowohl für steuerlich beratene Bürgerinnen und Bürger, als auch für solche, die ihre Erklärung selbst erstellen.

 

Sind noch Fragen offen?

Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks in Niedersachsen erhält im Mai/Juni 2022 vom zuständigen Finanzamt ein Informationsschreiben, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen kurz und kompakt für das Ausfüllen der Erklärung hervorgehen.

 

Über folgenden Link können Sie Ihr zuständiges Finanzamt mit extra dafür eingerichteter Hotline zur Grundsteuerreform abrufen:

 

Finanzämter in Niedersachsen - Landesamt für Steuern Niedersachsen

 

Für Auskünfte rund um das Thema Grundsteuerreform steht Ihnen das Finanzamt unter der Telefonnummer 05331/ 803 500 gerne zur Verfügung.

 

Bild zur Meldung: Grundsteuerreform in Niedersachsen - Ab dem 01.07.2022 geht's los mit der Erhebung!

Kontakt

Gemeinde Cremlingen

Ostdeutsche Straße 22
38162 Cremlingen
Telefon: 05306 / 802-0

 

Kontoverbindung:

Volksbank WF-SZ
IBAN: DE 84 2709 2555 4107 1069 00
BIC: GENODEF1WFV

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag   09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag   14:00 - 17:00 Uhr

Freitag          geschlossen