Hinweis an alle Pferde- und Hundehalter

Cremlingen, den 14. 05. 2022

In allen Ortschaften der Gemeinde gibt es Hunde- und Pferdehalter, die mit ihren Tieren durch die Ortslagen spazieren gehen oder reiten.


Die Hundehalter wurden schon oft vom Ordnungsamt auf allgemeine Verhaltensregeln und Verpflichtungen in Bezug auf "Hundekot" von Ihren Vierbeinern hingewiesen. Nun tritt das Problem mit dem "tierischen Abfall" auch vermehrt mit Großtieren (Pferden) auf.


Wenn Sie, liebe Reiter und Pferdeliebhaber, mit Ihren Pferden durch das Dorf reiten und auf dem Weg durch die Ortslage Ihre Pferde auf die Straßen oder Wege "äppeln", dann sind Sie in der Pflicht, diese "Pferdeäpfel" umgehend zu beseitigen. 


Hier erreicht uns der Unmut der Anlieger, die zur wöchentlichen Straßenreinigung verpflichtet sind. Bitte sorgen Sie dafür, dass beim nächsten Ausritt durch die Ortslage der durch Ihre Pferde verlorene Kot umgehend beseitigt wird. 


Auch wenn Sie jetzt schmunzeln, spätestens, wenn Sie einen riechenden unansehnlichen Haufen von „Pferdeäpfeln“ vor der Tür haben und diesen im Rahmen der Straßenreinigungssatzung entsorgen müssen, verstehen Sie vielleicht unseren Hinweis. 
 

 

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