Erstellen von Fotokopien nicht länger möglich

Cremlingen, den 26. 07. 2021

Aufgrund der Umstellung zur Steuerpflicht der Kommunen nach §2 UStG werden Kommunen, die in einen Wettbewerb zu Dritten auf dem freien wirtschaftlichen Markt treten, steuerpflichtig. Das Erstellen von Kopien für Dritte stellt eine solche wirtschaftliche Tätigkeit dar.

 

Die aus der Erstellung von Kopien für Dritte erzielten Einnahmen stehen in keinem Verhältnis zu dem sich daraus entwickelnden Mehraufwand. Daher werden ab sofort keine Fotokopien für Dritte mehr durch die Gemeinde Cremlingen erstellt. Dies beinhaltet auch Kopien in den Schulen und KiTas.

 

Ausgenommen von dieser Regelung sind beglaubigte Kopien, hier handelt die Gemeinde auf hoheitlichem Recht.

 

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