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Die Grundsteuer-Hebesätze in der Gemeinde Cremlingen stehen fest

15. 01. 2025

Der Rat der Gemeinde Cremlingen hat sich in seiner Sitzung am 19.12.2024 mit der Festlegung der Realsteuerhebesätze ab dem 01.01.2025 im Zuge der Umsetzung der Grundsteuerreform befasst (Vorlage XI/278). Folgende Hebesätze wurden beschlossen:

Grundsteuer A: 470 Prozent
Grundsteuer B: 500 Prozent
Gewerbesteuer: 380 Prozent (unverändert).  

Finanzämter sind für neue Grundsteuermessbeträge zuständig

Die Verwaltung hat auf Grundlage der vom Finanzamt zur Verfügung gestellten neuen Grundsteuermessbeträge einen aufkommensneutralen Hebesatz für die Grundsteuer A und B nach den gesetzlichen Vorgaben ermittelt. Dahingehend wurde dem Rat empfohlen, aufgrund der Grundsteuerreform zukünftig ab 2025 einen Hebesatz für die Grundsteuer A in Höhe von 470 % und die Grundsteuer B in Höhe von 425 % festzusetzen. Im Hinblick auf die Aufkommensneutralität wird deutlich, dass keine zusätzlichen Steuereinnahmen generiert werden sollen. Das Aufkommen der Grundsteuer A beträgt 83.700 €/Jahr und der Grundsteuer B beträgt 2.182.600 €/Jahr. Aufgrund des neuen Flächen-Lage-Modells werden sich für den einzelnen Steuerzahlenden Verschiebungen ergeben können.

Nur ein Teil der Erhöhung gleicht Straßenausbaubeiträge aus

Darüber hinaus hatte der Rat bereits im September 2024 eine Kompensation durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge mit einer Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B ab 2025 um 75 Prozentpunkte beschlossen (Vorlage XI/253). Diese Kompensation erhöht den Hebesatz der Grundsteuer B von 425 Prozent (Grundsteuerreform) auf insgesamt 500 Prozentpunkte. Durchschnittlich musste ein Betrag in Höhe von 460.000 €/Jahr kompensiert werden. Dieser Betrag soll für regelmäßige Unterhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen der Gemeindestraßen in künftigen Gemeindehaushalten bereitgestellt und verwendet werden.

Die Veranlagungsbescheide über die ab 1. Januar 2025 zu zahlende Steuer sind in der zweiten Januarwoche 2025 versendet und den Eigentümern zwischenzeitlich bereits zugestellt worden. Bitte beachten Sie dazu insbesondere das beigefügte Informationsblatt der Finanzverwaltung zur Grundsteuerreform.

Die Grundsteuern für 2025 werden auch weiterhin regelmäßig jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

 

Bild zur Meldung: Pixabay/Wilfried Pohnke

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