Wappen Gemeinde CremlingenGemeinde Cremlingen

Umwelt & Naturschutz

Erträge der Photovoltaikanlage des Kindergartens Cremlingen

Die Photovoltaikanlage ist seit Oktober 2008 in Betrieb. Die Ertragsdaten von Oktober 2008 bis April 2009 (ca. 6000 kWh) können derzeit online nicht dargestellt werden.

Wie verhalte ich mich in der freien Landschaft richtig?

Anleinpflicht und Betretungsverbot sind zu beachten

In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) ist jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde in der freien Landschaft an der Leine geführt werden. Die freie Landschaft umfasst dabei die Wälder und die übrige freie Landschaft, die sich wiederum auch auf die Ortschaften erstreckt. Lediglich dem öffentlichen Verkehr dienende Wege und Straßen und die bebauten Grundstücke gehören nicht zur freien Landschaft. Dies bedeutet z. B., dass Hunde auch auf Feldwegen in der bebauten Ortslage angeleint werden müssen.

Grundsätzlich gilt, dass jeder Mensch die freie Landschaft betreten darf. Allerdings ist dieses Betretungsrecht eingeschränkt.

Nicht betreten werden dürfen

  1. Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird,
  2. Äcker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und
  3. Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit.

Auch bei den offenen Flächen der Landschaftsschutzgebiete Herzogsberge und Wohld handelt es sich um bewirtschaftete Wiesen und Weiden, die vom 1. April bis 31. Oktober nicht betreten werden dürfen. Jeder Besucher dieser Gebiete darf sich in dieser Zeit nur auf den befestigten Wegen aufhalten.

Wegekonzept Herzogsberge II

Was für die Wiesen der Herzogsberge und Wohld gilt, gilt selbstverständlich auch für die Wiesen und Felder der sonstigen freien Landschaft.

Immer wieder müssen Verstöße sowohl gegen die Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit als auch gegen das Betretungsverbot der bewirtschafteten Flächen festgestellt werden. Dadurch kommt es zu schwerwiegenden Störungen der wild lebenden Tiere und zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewirtschafter.

Die von der Gemeinde Cremlingen eingestellten Feldhüter Anna-Maria Polatzek und Rolf Merke haben die Aufgabe, die Beachtung der allgemein gültigen Regeln wieder mehr in das Bewusstsein der Erholungssuchenden zu rücken. Übeltäter werden schlimmstenfalls auch zur Kasse gebeten.

Bitte beachten Sie, dass im Landschaftsschutzgebiet Wohld Hunde ganzjährig an der Leine zu führen sind.

Günter Eichenlaub
Bürgermeister

Umwelt- und Naturschutz

Veranstaltungskalender Natur und Umwelt Hier geht es zum Veranstaltungskalender Natur und Umwelt
Wegekonzept Herzogsberge II Wegekonzept Herzogsberge II Wegekonzept Herzogsberge II, Stand 09.04.2010
Schafe und Naturschutz Schafe und Naturschutz Schafe und Naturschutz
Flyer Herzogsberge Hier finden Sie unsere Informationsbroschüre zum Naherholungsgebiet Herzogsberge als pdf-Datei
Flyer Korken   Korken-Sammlung . Hier bieten wir Ihnen Informationen, warum Sie einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, wenn Sie Ihre Korken bei einer Sammelstelle abgeben.
Infobrief  Vielen Heizungsbetreibern ist nicht bewusst, dass die Heizung zu den großen Stromverbrauchern im Haushalt gehört. Die vorhandenen Heizungsumwälzpumpen sind in den meisten Wohngebäuden überdimensioniert. Sie haben einen geringen elektrischen Wirkungsgrad und laufen Tag und Nacht. Mit etwa 5000 Betriebsstunden pro Jahr gehören sie zu den größten Verbrauchern elektrischer Energie in den privaten Haushalten. Sie sind für etwa 15 % der Stromkosten privater Haushalte verantwortlich. Ein Infobrief und ein Flyer informieren Sie über Möglichkeiten der Energieeinsparung.
Logo NLKWN

Weitere Veröffentlichungen des Naturschutzes im NLWKN finden Sie hier.

Schriften zum Downloaden finden Sie hier.