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Klein Schöppenstedt

Aus der Geschichte

Dr. Wilhelm Bornstedt

1. Alter und Name des Dorfes

Klein Schöppenstedt ist wesentlich älter als seine erste urkundliche Erwähnung aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts. Die sicherste Art, das Alter eines Ortes zu bestimmen, sind zeitlich genauer einzugliedernde Bodenfunde. Aber auch aus den Ortsnamen kann man schon Rückschlüsse ziehen. Bei Ortsnamensforschungen im Raume nördlich des Harzes bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Orte auf -stedt. althochdeutsch stat, altsächsisch stad, stidi, neuhochdeutsch Stätte, Stelle, mit zu den ältesten unserer Heimat gehören und somit in die Zeit vor 300 bis 500 n. Chr. einzuordnen sind.
Dazu gehört also auch Klein Schöppenstedt, das nicht etwa ein Ableger von Schöppenstedt südlich des Elms ist. In den ältesten drei Urkunden des Dorfes Klein Schöppenstedt aus der Zeit um 1225 herrscht noch eine ursprünglichere Namensform vor, nämlich „Scepenstede".
Das bedeutet vermutlich „Ort eines Sceppo". Damit besitzt Klein Schöppenstedt einen fast gleich lautenden Namen wie Schapen, das 1231 ,Scepen" heißt, was soviel bedeutet wie „Scepenheim", also Heim eines Sceppo. Auch der Name „parvo Scepenstede" taucht damals schon auf, also „Klein Schöppenstedt", um den Ort von seinen größeren Namensvettern, der jetzigen Stadt Schöppenstedt südlich des Elms, zu unterscheiden.
Der Name hat sich bis zum heutigen Tage nicht mehr wesentlich verändert: Schepenstede. 1234 (U. B. Asseburg, I, 174); Sceppenstide, 1251 (U. B. Hochst. Halberstadt, 11, 850). Nachdem der Ort dann in den Besitz des Klosters Riddagshausen eingegangen war, bürgert sich der Name „Moneke Schopenstede", also Mönche-Schöppenstedt ein, 1317 (U. B. Stadt Braunschweig, IV, Nachtr. 312). Im 16. und 17. Jahrhundert lautet der Name fast immer „Monche oder Munsche Schöppenstedt".

2. Die erstenurkundlichen Erwähnungen Klein Schöppenstedts

Die ältesten drei Urkunden von Schöppenstedt werden im Original mit Siegeln im Niedersächsischen Staatsarchiv Wolfenbüttel aufgehoben, und zwar unter den Urkunden des Klosters Riddagshausen mit den Nummern 24 Urk.-Nr. 32, 24 Urk.-Nr. 54, 24 Urk.-Nr. 33. In diesen Urkunden handelt es sich um einen Streit der Bauern von Klein Schöppenstedt mit dem Abt des Kloster Riddagshausen um die Nutzung des Waldes „Stuthe".

Die Mönche des Klosters hatten damals in diesem Walde Holz eingeschlagen und wurden daran von den Einwohnern des Dorfes Schöppenstedt gehindert, die ihrerseits glaubten, dass ihnen hier das Holzeinschlagsrecht allein zustehe.

In der ersten Urkunde erfahren wir dazu:
Die Schöppenstedter haben die Mönche des Klosters Riddagshausen im Walde Stuthe nicht nur bei der Holznutzung gehindert, sondern auch geschmäht und tätlich angegriffen. Daraufhin hat das Kloster die Schöppenstedter Bauern gemeinsam mit den Brüdern Fridencus und Baldwinus von Esbeck (der eine war Marschall von Volcmerode, der andere Advocatus de Dalem (Salzdahlum), die wohl die Sache der Schöppenstedter vertreten haben, in den Bann getan.

In der Urkunde heißt es dann weiter, dass die Bauern und die beiden Bruder „mit Ruten in den Händen und barfuss vor dem Kloster erschienen seien und um Befreiung vom Bann gebeten haben". Sie waren also nach diesem für die damalige Zeit schwerwiegenden Urteil „zu Kreuze gekrochen". Daraufhin hat das Kloster sie wieder vom Kirchenbann befreit.

Leider ist diese Urkunde ohne Angabe von Jahr und Tag ausgestellt worden. Es muss sich aber dabei um ein Jahr vor 1225 gehandelt haben, was aus dem Inhalt der nächsten Urkunden geschlossen werden kann. Man muss sich einmal vorstellen, was ein solcher Kirchenbann, wie er damals vom Abt des Klosters Riddagshausen ausgesprochen wurde, für die Menschen der damaligen Zeit bedeutete: Sie duriten u. a. nicht in die Kirche gehen, konnten ihre Kinder nicht taufen lassen, konnten nicht heiraten und bekamen kein christliches Begräbnis. Das heißt, dass sie praktisch aus der Gemeinschaft der Menschen des Mittelalters ausgeschlossen waren!

In den beiden weiteren Urkunden von 1225 und 1226 heißt es dann, dass man sich dahin verglichen habe, dass fortan das Waldstück „Stute" (der Name existiert heute nicht mehr) gemeinsam zu nutzen sei, und zwar der dritte Teil vom Kloster Riddagshausen und Zweidrittel von den Einwohnern Klein Schöppenstedts. Auch haben die Schöppenstedter dem Kloster die genommenen Pferde wieder zurückerstattet, die man wohl genommen hatte, damit die Angehörigen des Klosters das Holz nicht abfahren konnten.

So beginnt also die Geschichte des Ortes Klein Schöppenstedt bzgl. seiner ersten urkundlichen Überlieferung mit einem handfesten Streit! In der damaligen Zeit ist es noch ein Bauerndorf gewesen, dessen Land von den Schöppenstedtern bewirtschaftet wurde. Aber schon kurz danach beginnt das Kloster Riddagshausen, ähnlich wie in Mascherode, die Höfe zu legen.

Inhalt der Urkunde mit vier Siegeln aus dem Niedersächsischen Staatsarchiv zu Wolfenbüttel aus der Zeit vor 1225 (Urkunden des Klosters Riddagshausen 24 Urk.Nr. 32):
„Gunzelin, kaiserlicher Truchseß, Advokat Baldewinus von Dalem (Salzdahlum), Fridericus, Marschal1 von Volcmerroth (Volkmarode), Jordanus, Truchseß, beurkunden, was wegen des gemeinschaftlichen Holzes „Stuthe" zwischen dem Kloster Riddagshausen und den Bürgern zu Schöppenstedt für Streitigkeiten obgewaltet, worüber diese nebst Fridericus und Baldwinus in den Bann getan. Aber nachdem sie zu Kreuz gekrochen und mit Ruten in den Händen und barfuss um Befreiung vom Bann gebeten haben, sind sie wieder absolvieret worden. Das Kloster ist in ruhigem und gemeinschaftlichen Besitz des Holzes verblieben.“

Inhalt der Urkunde von 1225 (siehe auch Urk.-Buch der Stadt Braunschweig Il/1 Nr. 64):
„Arnoldus, Abt zu Riddagshausen erkennt zu, dass er sich mit den Bürgern von kleinen Schöppenstedt wegen des gemeinschaftlichen und seither streitig gewesenen Holzes „Stuthe" dergestalt verglichen habe, dass der dritte Teil desselben dem Kloster allein, die andern zwei Dritteile aber den Bürgern gehören sollen.“ (Nieders. Staatsarchiv Wolfenbüttel, Urk. d. Kl. Riddagshausen, 24 Urk. 54).

Inhalt der Urkunde von 1226 (Nieders. Staatsarchiv Wolfenbüttel, Urk. d. Kl. Riddagshausen, 24 Urk. 33):
„Instrumentum transactions, dass die Einwohner zu kleinen Schöppenstedt und die Ritter von Rothne (Rautheim), F. und G., des Klosters Riddagshausen gemeinschaftliche Possession des Holzes „Stuthe" recognosciert und demselben die genommenen Pferde wieder gegeben.

3. Klein Schöppenstedt wird Grangiedes Kloster Riddagshausen ab 1231

Mit dem Jahre 1231 beginnt laut der überlieferten Urkunden das Kloster Riddagshausen ein Stuck nach dem anderen des Bauerndorfes für sich einzuziehen und in Schöppenstedt einen eigenen Wirtschaftshof aufzubauen, der nun ganz vom Kloster und nicht mehr von den Bauern bewirtschaftet wird. Man pflegt solche landwirtschaftlichen Betriebe in Eigenbewirtschaftung der Klöster als „Grangien" zu bezeichnen.

1231 erwirbt das Kloster in Schöppenstedt 9 1/2 Hufen Land (eine Hufe sind damals rund 30 Morgen). 1234 kommen weitere 12 1/2 Hufen dazu. Auch die Schöppenstedter Kirche, die vordem selbständig war und deren Bezahlung des Pfarrer mit von ihm zu bewirtschaftenden Ackerland abgefunden wurde (geldliche Bezahlung gab es damals nicht, wir nennen die Abfindung mit Land oder Bauernhöfen „Pfründe"), wird vom Kloster Riddagshausen eingezogen, und damals gehörten zur Kirche erhebliche Landbesitzungen: 4 Hufen im eigenen Dorfe, 3 Hufen in Bevenrode, 2 Hufen in Waggum, 2 Hufen in Schapen, 1 Hufe in Weddel, 1 Hufe in Schöningen, 1/2 Hufe in Klein Schöppenstedt.

Alles das geht nunmehr in den Besitz des Klosters über. Das sind rund gerechnet 1050 Morgen, davon allein 780 Morgen im Dorfe Schöppenstedt! Da Klein Schöppenstedt im Jahre 1751 insgesamt 762 Morgen Ackerland besaß, war das also damals das gesamte Ackerland des Dorfes! Den ehemaligen Bauern gehörte nichts mehr.

Dieser Prozess des „Bauernlegens" muss im Jahre 1248 fertig vollzogen sein, denn damals berichtet uns eine Urkunde zuerst von einem „Hofmeister" des Klosters Riddagshausen in Klein Schöppenstedt (Nieders. Staatsarchiv Wolfenbüttel, 24 Urk. 92). Der Hofmeister hatte das Klostergut Klein Schöppenstedt als „Grangie" zu verwalten. Die landwirtschaftliche Arbeit auf den Feldern, Weiden und in den Ställen besorgten damals die Laienbruder.

4. Neugründung des Bauerndorfes ab 1331

Diese Grangien litten aber schon nach knapp hundert Jahren unter einem großen Mangel an Laienbrüdern, die die Landwirtschaft auszuführen hatten. Deshalb ging man im Laufe der Zeit wieder dazu über, das Land von Bauern bestellen zu lassen. Man vermietete die Ländereien an Bauern, für die zunächst einmal wieder ein Hof mit Wohnungen und Ställen errichtet werden musste. Das geschah — ähnlich wie in Mascherode — auch in Klein Schöppenstedt vom Jahre 1331 ab.

Offenbar ist das Dorf in seinem Grundriss damals planmäßig an der alten Straße des Dorfes als „Zweireihendorf' mit einer dazwischen liegenden Straße eingerichtet worden. Wie das älteste Dorf einmal ausgesehen hat, das wissen wir natürlich nicht mehr.

Dieses neue Dorf ab 1331 war übrigens so angelegt, dass es mit seiner Hauptstraße im Osten an den so genannten „Spring", eine starke Quelle, stieß. Für die Wasserversorgung war also gut gesorgt. Wir haben nördlich des Dorfes am Fuße des sog. Springberges noch eine weitere Quelle, Spring genannt, dessen Bach nordwestlich des Dorfes und auch nördlich der alten Heer- und Handelsstraße von Braunschweig nach Helmstedt drei kleine Teiche bildet.

Auf Grund eines Meierbriefes oder Erbzinsbriefes (kleinere Güter wurden oft gegen Erbzins ausgegeben. Der Erbenzinsmann hatte größere Eigenrechte, er konnte nicht abgemeiert werden, und die Erneuerung des Erbenzinsbriefes fand nur nach dem Neuantritt des Erbenzinsmannes nach dem Tode seines Vaters statt oder bei Neukauf) durfte der Bauer Hof und Land des Klosters auf eigene Rechnung bewirtschaften und musste dafür bestimmte Abgaben leisten. Das Kloster war für ihn der Guts- bzw. Grundherr.

War der Meierbrief, der auf eine bestimmte Anzahl von Jahren ausgestellt wurde, abgelaufen, so konnte es der Bauer „an die Gnade des Klosters" setzen, ob ihm ein neuer Meierbrief ausgestellt wurde. Dasselbe galt beim Tod des Bauern, wenn der Sohn den Hof übernehmen sollte. In diesem Falle musste der Sohn aber dem Gutsherrn für die Belassung des Hofes ein Opfer bringen, das von der Willkür des Herren abhängig war. Der Gutsherr bestimmte also die Hohe der Abgaben. Praktisch war es ihm möglich, dem Erben auch das letzte Nachlassstück abzunehmen. Man nannte das bei uns „Baulebung", was von mittelniederdeutsch „budelen", das heißt den beweglichen Nachlass mit dem Herrn „teilen", stammt.

Der Grundherr nahm sich auch das „Besthaupt", nämlich das beste Stück Vieh (Pferd, Kuh oder Schwein) aus dem Stalle oder das beste Gewand. Auch den künftigen Meierzins konnte er erhöhen, wenn er wollte. Der Bauer war— ebenso wie seine Familie—unfrei mit wenigen Ausnahmen von „Gemeindefreien". Er konnte gleich anderen „Leibeigenen" auch verkauft, verschenkt und vertauscht ,aber auch freigelassen werden.

Im Braunschweigischen wurde dieses harte Los der Bauern erstmals im Jahre 1433 (Vertrag des Herzogs Heinrich der Friedsame mit den Grundherren) so gemildert, dass die gröbsten Härten vor allem bzgl. der Sonderabgaben für den Bauern und seine Erben beseitigt wurden. Die ,,Baulehnung'' wurde abgeschafft. Das „Besthaupt" wurde auf das „Zweitbest" (also das zweitbeste Stück) eingeschränkt.

Auch von Leibeigenen ist fortan in den Urkunden nicht mehr die Rede. Aber erst mit dem Jahre 1597 (Landtagsabschied von Salzdahlum) wurde der Meierhof in der Familie des Bauern erblich. Trotzdem: Wenn der Meier aber das Gut verschlechterte oder das allergeringste davon ohne Vorwissen des Grundherrn veräußerte oder mit der Abgabe der Zinsen und Leistungen säumig war, sollte der Meier, der Landesordnung gemäß, seines Meierrechtes verlustig sein. Der Grundherr hatte dann das Recht, den Hof an einen anderen zu vermeiern.

5. Das Kloster Riddagshausen wird Grundherr, Herrschaft und Zehntherr für das Dorf

Nach der Wiederbegründung des Ortes als Bauerndorf ab 1331 war natürlich das Kloster Riddagshausen nicht nur der Grundherr für alle Höfe, das Kloster war auch die sog. „Herrschaft", der neben den grundherrlichen Abgaben der Bauern auch die „Hand- und Spanndienste" der Bauern (später 2 Wochentage) zustanden. Das Kloster war auch der oberste Gerichtsherr für das Dorf, d. h. dass alle Unrechtmäßigkeiten vom Klostergericht abgeurteilt wurden.

Im Laufe der Zeit aber erwarb das Kloster Riddagshausen auch noch die dritte Herrschaft über das Dorf, indem es den „Zehnten" von Klein Schöppenstedt an sich brachte. Auch darüber berichten die Urkunden: Der Zehnte von den Feldfrüchten und von dem nachgeborenen Vieh war ursprünglich eine von Karl dem Großen in den neu eroberten Gebieten (Sachsen) eingeführte Art Steuer an die christliche Kirche.

Da Schöppenstedt rechts der Oker liegt, gehörte der Zehnte ursprünglich dem Bischof von Halberstadt. Dieser hatte ihn im Laufe der Zeit aber gegen bedeutsame Zahlungen an den Grafen von Anhalt weitergegeben, also verlehnt. Dieser Graf von Anhalt hatte den Zehnten weiter verafterlehnt an die Herren Balduin von Wenden und Ludwig von Neindorf. Auch das Stift Gandersheim und die Herren von Veltheim und Hohnhorst besaßen Anteile am Schöppenstedter Zehnten. Im Jahre 1256 tritt dann der Bischof von Halberstadt den Zehnten von Klein Schöppenstedt an das Kloster Riddagshausen ab.

Bis etwa 1283 aber mussten dann noch die Belehnungen an die oben genannten Herren rechtlich geregelt werden, d. h. es musste mit ihnen wegen einer Entschädigung verhandelt werden.

Aber kurz nach 1300 hören wir, dass nunmehr das Kloster Riddagshausen einziger Zehntherr von Klein Schöppenstedt ist. Nun heißt das Dorf wegen dieser großen rechtlichen Besitztümer an Klein Schöppenstedt auch nicht mehr Klein Schöppenstedt, sondern „Moneke Schöppenstedt", was soviel bedeutet wie Mönche-Schöppenstedt, d. h. dass es ein Dorf der Mönche von Riddagshausen ist. Erst durch Verfügung des Braunschweigischen Staatsministeriums vom 6.7.1901 erhält Schoppenstedt wieder seinen alten Namen: „Klein Schöppenstedt".

Noch 1751 bis zu der Zeit der so genannten Ablösungsordnung Mitte des 19. Jahrhunderts ist das Kloster Riddagshausen Grundherr aller Höfe in Klein Schöppenstedt.

6. Klein Schöppenstedt um 1600 und im 18. Jahrhundert

Nach dem Erbregister des Klosters Riddagshausen (Nieders. Staatsarchiv Wolfenbüttel 19 Alt, 155) vom Jahre 1605 besaß „Munike Scheppenstedt" 4 Ackerhöfe und 11 Kothöfe.

Es gehörte dem Kloster zu mit „Gericht und Rechte". Dem Kloster gehört auch der ganze Zehnt in und außerhalb des Dorfes, also der Fleisch- und Kornzehnt. Alle Bauern müssen auf dem Vorwerk des Dortes an zwei Tagen in der Woche Hand- und Spanndienste leisten, die Ackerleute mit Pferd und Wagen, die anderen mit der Hand. Sie müssen auch den eigenen Zehnten aufs Klostervorwerk fahren und die 4 Ackerleute zusätzlich den Zehnten der Cremlinger Bauern.

Die Baulebung, das ist die Abgabe an den Grundherrn bei Übertragung des Hofes auf den Erben, auch Zweitbest genannt, gehört ebenfalls dem Kloster.

Der Landschatz (Steuer an die herzogliche Kammer), die Türkensteuer und das so genannte Wall- und Grabengeld gehen jedoch nach Wolfenbüttel (Herzog).

Die Schöppenstedter haben ihren eigenen Wald, doch hat das Kloster darüber eine Art Aufsichtsrecht. Die Dörfler dürfen kein Holz schlagen ohne Genehmigung des Klosters; sie müssen auch jährlich frische Eichenheister pflanzen. Die Eichelmast für Schweine im Walde haben sie unentgeltlich. Das Kloster besitzt aber die gesamte Jagd im Wald und Feld. Das Kloster hat auch bestimmt, dass die Kotsassen nicht mehr als je 3 Pferde auf der Weide halten dürfen.

Die vier Ackerleute von damals sind: Heinrich Wesseling, Ewerdt Twalke, Heinrich Elers und Henning Brandes. Jeder von ihnen bewirtschaftete 4 Hufen Land und zinset dafür dem Gutsherr, also dem Kloster Riddagshausen, jährlich 10 Reichstaler. Die Höfe der beiden letzteren werden ausdrücklich als Meierhöfe bezeichnet. Alle vier zusammen haben bestimmte Wiesenflächen vom Kloster zugeteilt bekommen, die jährlich etwa 50 Fuder Heu liefern. Darin müssen sie sich zu gleichen Teilen teilen.

Die elf Kotsassen haben im allgemeinen so um 16 Morgen Land je Hof und zinsen dem Kloster dafür jeder so um 3 Reichstaler im Jahre. Sie heißen Herbert Herken, Baltzer Rutlaw (?, schlecht ZU lesen!), Heinrich Twelkemeier, Heinrich Roloff, Drewes Reckow, Joachim Achilles, Zacharias Luders Heinrich Hobbeken (? ), Lüddecke Scholkemeier, Kurt Berken (? ) und Lüddecke Kuhrlandt.

Die Kruggerechtigkeit besitzt damals das Kloster Riddagshausen, d. h. es vergibt die Schankberechtigung und zieht auch den Schankzins ein.

Die Wiesen wurden damals alljährlich aus Gerechtigkeitsgründen verlost, damit jeder einmal die Nutzung guter und schlechter Stücke erhielt. Wer mehr Vieh halten durfte, erhielt natürlich mehr Lose als der andere mit weniger Vieh. Die Wiesen wurden dabei nicht nach der Größe, sondern nach ihrem allgemeinen Ertrag in Fuder Heu geschätzt. Die einzelnen Wiesenstücke wurden im Laufe der Zeit versteint, also mit Grenzsteinen versehen, was die Vergabe erleichterte.

Wie wir aus der ausführlichen Dorfbeschreibung von 1751 ersehen (Nieders. Staatsarchiv Wolfenbüttel, 20 Alt 225), hat sich der Höfebestand innerhalb der letzten 150 Jahre nicht verändert. Nur der eine Ackerhof ist inzwischen in zwei Halbspännerhöfe geteilt worden, so dass das Dorf nunmehr 3 Ackerhöfe, 2 Halbspännerhöfe und 11 Kothöfe besitzt.

Auch die rechtlichen Verhältnisse sind annähernd gleich geblieben. Seit 1597 (Landtagsabschied von Salzdahlum des Herzogs Heinrich Julius) war ja der Besitz innerhalb der Bauernfamilie auf dem von ihr bewirtschafteten Hof erblich geworden. Auch die Abgaben, wie z. B. der Meierzins, waren genau festgelegt und die Gründe für ein evtl. Abmeiern näher bestimmt. Eine Abmeierung, also ein~ Verlassen des Hofes auf Veranlassung des Grundherrn, war nur unter besonders schwerwiegenden Umständen möglich, wenn etwa der Bestand des Gutes gefährdet war, weil der Bauer den Hof gänzlich vernachlässigte. Aber auch in diesem Falle musste immer erst ein herzogliches Gericht eingeschaltet werden, um jegliche Willkür des Gutsherrn auszuschalten.

Zu den nun folgenden Angaben aus der Dorfbeschreibung Klein Schöppenstedts von 1751 möchte ich vorweg noch einiges zum Verständnis des Lesers mitteilen. Der Bauer hatte früher drei Herren:

  1. Den Grundherrn, der auch Gutsherr genannt wurde.
     
  2. Die Herrschaft. Das waren früher zumeist Fürsten (bei uns der Herzog) und Adlige (wie etwa die Herren von Veltheim, Grafen von Oberg), aber auch Bischöfe und Klöster.
     
  3. Den Zehntherrn.


In den meisten Dörfern unseres Braunschweiger Landes traten hier für ein Dorf die Verschiedensten Herren auf. In Klein Schöppenstedt aber gab es nur einen Herrn, nämlich das Kloster Riddagshausen. Es war Grundherr, Herrschaft und Zehntherr zugleich.

Dem Grundherrn gehörte der Zins für den Hof, für das Ackerland und für Klein Schöppenstedt schon sehr früh auch der Zins für das Wiesenland. Wiesenzins war sonst in unseren braunschweigischen Dörfern nicht üblich, da die Wiesen, die als Winterfutter für das Vieh dienten, ebenso wie die Änger, die als Weideland dienten, „Allmende" waren das ist Dorfgemeinschaftsbesitz, über den der Gutsherr im allgemeinen nicht verfugen konnte.

Wenn das Kloster Riddagshausen sich einen Wiesenzins von jedem einzelnen Bauern auszahlen ließ, so lag das wohl daran, dass der gesamte Besitz von Feld und Wiesenland ja einmal dem Kloster gehört hatte. Erst Anfang des 14. Jahrhunderts fing das Kloster ja wieder an, das Bauerndorf neu zu begründen. Da werden diese alten Wiesenrechte des Klosters wohl bei der Vergabe der Höfe gleich mit einbezogen worden sein.

Die Abgaben für den Grundherrn wurden, da Geld bei den Bauern früher sehr knapp war, in unseren Dörfern zumeist in Naturalien geleistet, also in Getreide, in Eiern, in Geflügel. Hier in Schöppenstedt erfahren wir aber aus dem Erbregister von 1605, dass diese Abgaben als Hof-, Land- und Wiesenzinse schon früh in Geld gezahlt werden mussten.

Die Herrschaft, also wiederum hier das Kloster, erhielt die Hand- und Spanndienste. Sie werden auch jetzt - wie 1605 — auf den Gütern des Klosters geleistet.

Der Ackermann muss auch jetzt 2 Tage mit dem Spann dienen, das sind 4 Pferde. Der Kotmann dient 2 Tage mit der Hand. Nur die beiden Halbspänner des geteilten ehemaligen Ackerhofes dienen jetzt nur einen Tag mit einem vollen Gespann. Es ist selbstverständlich, dass größere Bauern diese Dienste nicht selber ausübten, sondern durch ihr Gesinde versahen.

Die so genannten „Burgfestetage", die auf den einzelnen Höfen lasteten, waren ursprünglich Dienste für den Bau und die Unterhaltung der Verteidigungsanlagen für das Kloster. Bei den vielen Kriegszeiten, die es früher gab, besaß auch das Riddagshäuser Kloster früher Mauern und Gräben, die es festungsartig umgaben. Später, als das nicht mehr nötig war, behielt man diese Dienst-Tage, es waren 4 Tage im Jahr, aber bei und benutzte sie zu Felddiensten, auch zum Holzfällen, zum Holzabfahren, zum Sägen und ähnlichem.

Bei den so genannten „Jagdtagen“handelte es sich um Tage im Jahr. Das Kloster hatte ja die Jagdgerechtigkeit in Wald und Feld. Die Bauern wurden dabei zumeist als Treiber eingesetzt.

Der Zehnte betrug damals den zehnten Teil der Ernte. Bei Getreide wurden die Stiegen regelmäßig hintereinander in gleicher Größe aufgestellt, und der „Zehntmaler“ des Klosters bestimmte dann, was abzugeben war. Auch der Zehnte von Erbsen, Bohnen, Linsen musste abgegeben werden. Der Fleischzehnte wurde nur bei Hühnern und Gänsen in natura erhoben, bei größeren Tieren wie z. B. bei der Geburt von Fohlen Kälbern wurden Geldleistungen erlegt.

Das Kloster Riddagshausen besaß als „Herrschaft“ auch ein Klostergericht, dem sich die Klein Schöppenstedter im Ernstfall stellen mussten, sie durften es aber auch zu ihrem Schutze anrufen.

Geldwerte

Ein kurzer Überblick noch über die Geldwerte bis zum 19. Jahrhundert:
1 Taler hatte 288 Pfennige, 1 Gutergroschen hatte 12 Pfennige, 1 Mariengroschen hatte 8 Pfennige. 24 Gutegroschen (ggr.) machten also 1 Taler aus, ebenso 36 Mariengroschen (mgr.).

Zum Wert des Geldes um 1750 mag noch erwähnt werden, dass bei der Berechnung von Einnahmen z. B. eines Lehrers für 1 Hühnerei 1 bis 2 Pfennige angerechnet wurden. Der Preis an sich schwankte natürlich je nach Jahreszeit.

Und nun zu unseren Bewohnern im Jahre 1751.

  1. Ackermann Hennig Twalke (Nr. ass. 5) hat ein Haus mit Stroh gedecket von 6 Spann mit Kuh- un Rinderstall. Gegenüber noch eine Scheune von 8 Spann inclusive 2 Pferdestallen. An Länderei besitzt er 140 3/4 Morgen Ackerland. Sein Gutsherr, das Kloster Riddagshausen, erhält dafür (einschließlich des Wiesenwachses) jährlich einen Erbenzins von 5 Talern, 13 (Gutengroschen und 4 Pfennigen. Dient 2 Tage mit dem Spanne in der Woche. Jährlich 4 Burgfestetage und 8 Jagdtage. An Vieh besitzt er 4 Pferde, 2 Fohlen, 4 Kühe, 4 Rinder und 5 Schweine. Diese Tiere sind alle Weidetiere (auch die Schweine) und werden (außer den Pferden) täglich von den Kuh- und Schweinehirten ausgetrieben solange die Witterung das erlaubt.
     
  2. Ackermann Jochen Decker (Nr. ass. 12) hat ein Wohnhaus mit 8 Spann mit Pferde- und Kuhstall. Gegenüber 1 Scheune V011 14 Spann und noch I kleiner Stall 40 Fuss lang. Er besitzt 131 5/8 Morgen Ackerland. Zinst dem Kloster jährlicl1 5 Taler, 13 ggr. 4 Pf. Hof- und Erbenzins. Dient wöchentlicl1 2 Tage mit dem Spann. 4 Burgfestctage, 6 Jagdtage. Vieh: 4 Pferde, 1 Fohlen, 6 Kühe, 1 Rind, 1 Kalb, 5 Schweine. Erhält Wiesenwachs.
     
  3. Ackermann Jochen Wiechmann (Nr. ass. 13) Wohnhaus mit Scheune und Ställen daran mit 14 Spann. Hat noch 1 Hopfengarten von 99 Ruten. 176 1/4 Morgen Ackerland. Zinset im Jahre dem Kloster 5 Taler 13ggr. 4 Pf. Dient zwei Tage in der Woche mit dem Spann. 4 Burgtestetage. Jagdtage so oft es verlangt wird. Vieh: 4 Pferde, 1 Fohlen, 6 Kühe. 1 Rind, 4 Schweine. Erhält Wiesenwachs.
     
  4. Halbspänner Jürgen Buchheister (Nr. ass. 15). Wohnhaus mit Stroh gedeckt, incl. Scheune und Stalle. Hat 1 Schornstein im Hause. Ackerland: 71 3/4 Morgen. Zahlt dem Kloster an Erbenzins die Hälfte von einem Ackermann, also 2 Taler, 18 ggr. 8 Pf. Dient wöchentlich I Tag mit dem Spanne. 4 Burgfestetage. Jagddienste so oft verlangt. Vieh: 4 Pferde, I Fohlen, 3 Kühe, I Kalb, 3 Schweine. Erhält die Hälfte des Wiesenwachses wie ein Ackermann.
     
  5. Halbspänner Jochen Ehlers (Nr. ass. 16) hat ein Haus mit Scheune und Ställen zu 10 Spann. Darauf einen Schornstein. 71 1/8 Morgen Ackerland. Zinset dem Kloster jährlich 2 Taler, 18 ggr. 5 Pf. Erbenzins. Dient 1 Tag mit dem Spanne in der Woche. 4 Burgtestetage. Einige Jagdtage. Vieh: 4 Pferde, 4 Kühe, I Kalb, 3 Schweine.
     
  6. Kotmann Andreas Pape (Nr. ass. 11) hat ein Wohnhaus mit Scheune und noch extra einen Stall. 17 1/2 Morgen Ackerland. Gibt dem Kloster jährlich Hofzins: 6 ggr. 8 Pf.— Ackerzins: 15 ggr. 4 Pf Wiesenzins: 18 ggr. 8 Pf. Gartenzins: 1 ggr. 5 Pf. Macht zusammen: 1 Taler, 18 ggr., 4 Pf. Er hat noch 3 Morgen gekauftes Erbland. Dient wöchentlich mit der Hand 2 Tage. 4 Burgfestetage. Einige Jagdtage. Vieh: 4 Pferde (davon eins noch 1 Fohlen). 3 Kühe, 1 Kalb, 2 Schweine.
     
  7. Kotmann Hanß Langebartels (Nr. ass. 8) hat I Wohnhaus mit Ställen und Scheune daran. 15 1/2 Morgen Ackerland. Zahlt an Hof-, Acker- und Wiesenzins an das Kloster jährlich 1 Taler, 11 ggr. 4Pf. Er hat noch 1/2 Morgen Freiland (ohne Zinsabgaben!). Dient 2 Tage wöchentlich mit der Hand. 4 Burgtestetage. Vieh: 4 Pferde, 3 Kühe. 1 Kalb, 2 Schweine.
     
  8. Kotmann Jochen Brandes (Nr. ass.4). Wohnhaus, Scheune und Stall in eins. Hat nördlich von seinem Grundstück nach der Heerstraße zu noch eine Woord (das ist ein bebaubares Grundstück am Dorfrande) von 2 Morgen und 60 Ruten. 21 Morgen Ackerland. Zinset dem Kloster jährlich I Thaler, 35 ggr. 4 Pf. Hat noch 8 Morgen gekauftes Erbland. Noch I /2 Morgen. Noch 4 Morgen. Vieh: 4 Pferde, 1 Kuh, 1 Rind, 1 Kalb, 3 Schweine. Erhält Wiesenwachs.
     
  9. Kotmann Hennig Ahrens (Nr. ass. 2). Wohnhaus, daran Scheune und Ställe. 15 Morgen Ackerland. Gibt dem Kloster für Hof, Acker, Wiesenwachs jährlich an Zins I Taler, 16ggr., 8Pf. Hat noch 1/2 Morgen Kirchen-Erbzinsland auf dem, Reitling. 2 Tage wöchentlich Handdienst. 4 Burgfestetage. Jagdtage so oft verlangt. Vieh: 3 Pferde. 2 Fohlen, 2 Kühe, 1 Kalb, 2 Schweine.
     
  10. Kotmant Jochen Kausche (Nr. ass. 1). Wohnhaus und Wagenschauer. 16 7/8 Morgen Ackerland. Zinset dem Kloster jährlicl1 an Hot-, Acker- und Wiesenzins I Taler, 9 ggr., 4 Pf. Hat noch 1/2 Morgen Freiland, I Morgen Kirchenerbenzinsland (gegen jährlicl1 10 Mariengroschen (= 80 Pfennige). 2 Tage mit der Hand. 4 Burgfestetage, einige Jagdtage. Vieh: 3 Pferde, 1 Fohlen, 2 Kühe, 1 Kalb, 2 Schweine.
     
  11. Kotmann Heinrich Elders (Nr. ass. 3). Wohnhaus mit Scheune und Ställen. 15 1/2 Morgen Ackerland. Zahlt an Hof-, Acker- und Wiesenzins dem Kloster jährlich I Taler, 6 ggr. Hat noch I Morgen Erbenzinsland von der Kirche, davon er jährlich 10 Mariengroschen geben muss. Wöchentlich 2 Tage mit der Hand. Vieh: 3 Pferde, 3 Kühe, 2 Schweine.
     
  12. Kotmann Hanß Brandes (Nr. ass. 14a) ist ein Kleinköter mit nur einem kleinen Grundstück 15 Ruten, 20 Fuß). Hat 2 Morgen Ackerland. Wohnhaus mit Stall daran. Gibt an Hof-, Acker- und Wiesenzins dem Kloster jährlich I Taler, 8 ggr. 8 Pf. Dient wöchentlich 1 Tag mit der Hand. 4 Burgfestetage, einige Jagdtage. Vieh: 2 Pferde, 2 Kühe, 2 Schweine.
     
  13. Kotmann Hennig Decker (Nr. ass. 6) bebaut mit einem Wohnhause und Wagenschauer. Besitzt Ackerland 26 1/2 Morgen und zinst dem Kloster an Hof-, Acker-, Wiesen- und Gartenzins 2 Taler, 12 ggr. 4 Pf. Hat noch I /4 Morgen freies Land. Dient 2 Tage in der Woche mit der Hand. 4 Burgfestetage. Vieh: 3 Pferde, 1 Fohlen, 3 Kühe, I Kalb, 2 Schweine. Sein Haus hatte um 1900 noch ein Strohdach und steht heute noch östlich der Kirche. Es ist das älteste Haus, das Klein Schöppenstedt heute besitzt.
     
  14. Kotmann Hennig Wiechmann (Nr. ass. 17) hat ein Wohnhaus, einen Schweinestall und ganz am Sudrande des Gartens gelegen ein Backhaus. 16 3/4 Morgen Ackerland. Zinset dem Kloster jährlich an Hof-, Acker-, Wiesen- und Gartenzins 1 Taler, 18 ggr., 8 Pf. Hat noch 1 Morgen freies Land. Dient wöchentlich 2 Tage mit der Hand. 4 Burgfestetage. Vieh: 4 Pferde, 3 Kühe, I Rind, I Kalb, 3 Schweine.
     
  15. Kotmann Jochen Lehrs (Nr. ass. 18) hat 19 Morgen Ackerland. Zinset dem Kloster jährlich an Hof-, Acker-, Wiesen- und Gartenzins 1 Taler, 7 ggr., 8 Pf. Hat noch 3 Morgen gekauftes Erbland. Hat einen Busch zu 1/2 Morgen. Dient dem Kloster wöchentlich 2 Tage mit der Hand. 4 Burgfestetage, auch Jagdtage, so oft verlangt wird. Vieh: 3 Kühe, 2 Rinder, 1 Kalb, 2 Schweine. Er ist von Beruf Leineweber.
     
  16. Kotmann Jochen Achilles (Nr. ass. 14) hat ein Wohnhaus und Wagenschauer. 173/4 Morgen Ackerland. Zinset dem Kloster an Hof-, Acker-, Gartenzins jährlich 1 Taler 15 ggr., 8 Pf: Hat auch Wiesenwachs. Besitzt noch 1/2 Morgen Freiland. Vieh: 4 Pferde, 3 Kühe, 1 Rind, 2 Schweine.

Über das Hirtenhaus ist in der Dorfbeschreibung von 1751 nichts ausgesagt worden. Nach der Karte aber liegt das Hirtenhaus an der Südostecke des Dorfes und hat die Nr. ass. 19. Aus dem Separationsrezess geht hervor, dass ein Schweinehirt und ein Kuhhirte vorhanden gewesen sein müssen. Beide wohnten sicherlich im Hirtenhaus, wie das auch in den anderen Dörfern damals üblich war. Auch einen Gänsehirten muss das Dorf gehabt haben. Leider ist über die Stuckzahl der Gänse von damals nirgendwo ausgesagt worden. Die Zahl der Gänse muss aber wegen eines eigenen Hirten früher recht groß gewesen sein.


Die Schule lag am Westende des Dorfes und hatte die Nr. ass. 10. Das Schulhaus bestand aus einem Wohnhause mit Scheune und Stall. Der Schuldienst wurde vom Prediger vergeben. Zur Schule gehörten 6 Morgen Land und an Wiesenwachs 3 Fuder Heu. In Mastzeiten durfte der Schulmeister so viel Schweine austreiben lassen wie ein Kotmann. Von der Gemeinde bekam er jährlich 17 3/4 Vierfaß Roggen, 4 Brote und 4 Würste und monatlich von der Gemeinde 8 Mariengroschen Speisegeld. Er durfte 3 Stücke Vieh halten, die die Gemeinde in ihrer Herde frei mittreiben ließ. Er bekam als Schulgeld von jedem Kinde 9 Mariengroschen, für eine Kindtaufe 9 Mariengroschen, für eine Leiche 18 Groschen, für eine mittelmäßige Leiche 12 Groschen, für eine Kindesleiche 9 Groschen. Die nötige Feuerung musste ihm die Gemeinde liefern. Wenn Communion gehalten und wenn die Hagelfeierpredigt gehalten wurde, bekam er 18 Mariengroschen.

Die Kirche (Nr. ass. 9) hatte etwas Landbesitz, der aber an Bauern vergeben war und somit Geldzins einbrachte. Etwa 4 bis 5 Morgen. Dazu noch 4 Wiesenstücke.
Die Pfarre besitzt 3 Morgen, 79 Ruten und 74 Fuß Land, worin die Pfarreinkünfte bestehen. Patron ist das Kloster Riddagshausen.

An Feuerinstrumenten besitzt das Dorf 1751: 12 Ledereimer, die in der Kirche aufbewahrt werden, 2 Feuerhaken, 2 große Feuerleitern. Eine kleine Handfeuerspritze befindet sich ebenfalls in der Kirche.

Der Bauermeister bekommt Windabfallholz, sonst nichts.

Der Krüger muss jährlich 10 Taler Pacht an das Kloster Riddagshausen geben.

7. Das „Ostfälische Langhaus "

Die Hauser um 1750 waren wesentlich kleiner als heute. Die Stuben oft recht niedrig. Wir müssen sie uns so vorstellen wie das hier abgebildete Haus, das östlich der Kirche liegt. Viele Häuser besaßen damals noch Strohdächer, und nicht alle hatten einen Schornstein. Wohnung, Scheunen- und Stallraum lagen unter einem Dache zumeist hintereinander. Es handelt sich dabei um das „Ostfälische Langhaus".

Ich gebe hier eine genauere Beschreibung des Hauses und auch einen Grundrissplan:
Das Gebäude unseres „Ostfälischen Langhauses" besteht aus einem Wohnhaus mit acht Gefachen und einem Wirtschaftsteil mit ebenfalls acht Gefachen. Das Obergeschoss des Wohnhauses kragt gegenüber dem Untergeschoss etwas vor und ist mit Andreaskreuzen geschmückt. Der darunter liegende Schwellbalken, der Ober- und Untergeschoß trennt, weist eine stark verwitterte Inschrift auf, die sich aber mit viel Mühe und Geduld noch entziffern lassen wird. (Ich selber glaube hier eine Jahreszahl gelesen zu haben, die mit 16 anfängt, also 17. Jahrhundert).

Das würde auch zu dem Alter ähnlicher Gebäude passen, die ich in unserem Braunschweiger Lande kenne. Die vorstehenden Querbalken, die die Decke des Obergeschosses tragen, werden an den Ständern mit leicht verzierten, eingekerbten Knaggen abgestützt. In der gleichen Flucht wie das Wohnhaus sind die Wirtschaftsräume nach Südosten zu angebaut. Die acht Gefache des Wirtschaftsteils sind verschieden breit, was typisch für Häuser des 17. Jahrhunderts ist. Ein viergefachiges Schauer ist am äußersten Ende vorgebaut und diente als Unterfahrt für den Heu- oder Erntewagen. Heute ist diese Unterfahrt verschwunden. Die Front des ganzen Hauses ist vorwiegend nach Süden zu ausgerichtet (SSW).

Im Innern finden wir folgende Raumaufteilung:
Die Tür des Wohnhauses fuhrt über eine höher gelegene Schwelle auf den geräumigeren Flur {a). Gleich links fuhrt eine ziemlich steile Treppe bzw. Stiege zu den oberen Räumen, vorwiegend Schlafräume. Links liegt die große Stube (b) und dahinter die Küche (c). Zwischen beiden Räumen, Küche und Stube, befand sich der Schornstein, der in frühen Zeiten immer ein steigbarer Kamin war.

Durch einen Beilegeofen konnte man meistens auch von der Küche aus die Stube mitheizen, so sparte man Holz und hatte nur eine einzige Feuerstelle im Hause. Nicht selten befand sich an der Decke von Küche und Stube auch ein Loch, das mit einer kleinen Klappe geöffnet werden konnte, so dass vor allem in kalten Wintern des Nachts die nach oben strebende warme Luft in die darüber liegenden Kammern geleitet werden konnte. Auf diese Weise besaß man früher schon eine einfache Warmluft-Zentralheizung!

Zwischen Küche und Flur lag an der Rückseite eine kleine Vorrats- oder Speisekammer (d). Von dem Flur aus gelangte man rechts in den Futterraum (e), der nur durch die Futterkrippen (f) von dem Pferdestall (g) und dem Kuhstall (h) getrennt war. Beide Ställe hatten vom Hofe her einen gesonderten Eingang für die Tiere. Hinter der Unterfahrt (k) lag die Dreschdäle (i), der größte Raum im Hause.

In früheren Zeiten war hier zumeist eine kleine Nische in die Wand eingelassen, das sog. Lüchtenhus. Es nahm beim Dreschen an dunklen Wintertagen die Öllampe auf, die hier einigermaßen feuersicher vor dem Anstoßen und Umkippen geschützt stand. Zur Zeit der Elektrifizierung ist sie zumeist zugemacht worden und verschwunden. Ich habe aber noch in vielen Dreschdielen unserer Heimat (z. B. Klein Stöckheim und Rautheim) solche Lüchtenhäuser gesehen. Sie waren aus Stein gemeißelt oder aus Lehm geformt.

Über dem gesamten Wirtschaftsteil befand sich der Bansenraum für Heu, Getreide bzw. Stroh. Er war mit der Dreschdäle durch eine große Öffnung als Durchreiche verbunden. Auch über den Ställen befanden sich solche Öffnungen, Luken, damit man im Winter bei Stallfutterung das Heu von oben hinunterwerfen konnte, ohne es lange über den Hof tragen zu müssen. Einen Schweinestall vermissen wir in dem Hause. Schweine wurden wegen des Geruches meistens etwas abseits vom Hause in gesonderten Ställen untergebracht.

Ähnlich wie dieses Haus mögen auch die übrigen Hauser des Dorfes ausgesehen haben. Mit seinen 16 Gefachen ist unser Bauernhaus aber eines der größten gewesen. Nach der Dorfbeschreibung von 1751 waren die meisten Häuser kürzer.

Zahlen und Fakten

Niedrigster Punkt über NN (Schöppenstedter Turm, Gemarkung Klein Schöppenstedt) 78 m
Gesamtfläche 327 ha
Bevölkerung am 01.01.2010 711 (698 im Vorjahr)

Das Wappen der Ortschaft Klein Schöppenstedt

Wappen Klein Schöppenstedt

Dreigeteilter Wappenschild; im blauen Schildhaupt ein halber, steigender Löwe in Gold; in der Herzstelle eine rot/ weiße Zisterzienser-Raute; im Schildfuß in Gold zwei blaue Pflugmesser.

Erklärung:

Mit dem steigenden goldenen Löwen wird an die Zugehörigkeit der Ortschaft zum ehemaligen Landkreis Braunschweig erinnert, dessen Wappen ebenfalls die Farbstellung Blau/Gold zeigte.

Bereits die älteste Urkunde von Klein Schöppenstedt (1225) steht im Zusammenhang mit dem vom Zisterzienserorden 1145 gegründeten Kloster Riddagshausen.

Bis 1834 war das Kloster Grundherr, Herrschaft und Zehntherr des Dorfes. Diese enge Verbundenheit drückt sich auch in der Namensbildung aus, denn über die Jahrhunderte hinweg wird, mit leichten Abwandlungen, der Ort Mönche Schöppenstedt genannt. Erst 1921 wird der Ortsname Klein Schöppenstedt verfügt. Daher wird die Idee von Herrn Wilhelm Krieg, Braunschweig, aufgegriffen und die Zisterzienser-Raute in das Wappen aufgenommen.

Das Leben in Klein Schöppenstedt wurde während seiner Geschichte erheblich durch die Landwirtschaft geprägt. Daran sollen die beiden Pflugmesser erinnern.

Ortsbürgermeister und Ortsrat Klein Schöppenstedt

Informationen über den Ortsrat Klein Schöppenstedt finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.

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