Bauinformationen
Informationen für Bauinteressenten
Bauanträge / Baugenehmigungen
Soweit ein Bauvorhaben nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) genehmigungspflichtig ist, muss
- entweder ein Bauantrag in 3-facher Ausfertigung oder
- bei Wohnungsbauvorhaben (incl. Nebengebäuden) innerhalb eines Bebauungsplan-Gebietes wahlweise ein Bauantrag (3-fach) oder eine Bauanzeige (2-fach) bei der Gemeinde eingereicht werden.
Die Vordrucke dazu finden Sie hier:
Bauanzeige mit den zusammengehörigen Formularen/Anhängen:
- Mitteilung über eine Genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 69a NBauO
- Erklärung der Aufstellerin / des Aufstellers bautechnischer Nachweise nach § 69 a Abs. 3 Nr. 3 NBauO
- Erklärung der Entwurfsverfasserin /des Entwurfsverfassers nach § 69 a Abs. 3 Nr. 2 NBauO
Eine Beratung darüber, ob ein Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist und welche einzelnen Bedingungen zu beachten sind, können Sie grundsätzlich bei der Bauaufsicht des Landkreises Wolfenbüttel erhalten. Ansprechpartnerinnen sind:
- Frau Klein, Tel. 05331 / 84-351
- Frau Kastellan, Tel. 05331 / 84-392
- Frau Käse, Tel. 05331 / 84-353
Aber auch die Gemeindeverwaltung (Herr Klare, Tel. 802-43) steht Ihnen für eine Beratung und insbesondere für Auskünfte aus Bebauungsplänen zur Verfügung.
Zum Verfahren
Zu Bauanträgen gibt die Gemeinde eine Stellungnahme ab, in der insbesondere die Frage der gesicherten Erschließung beantwortet wird und leitet diese Bauanträge an den Landkreis Wolfenbüttel - Abt. Bauaufsicht - weiter. Von dort erhalten Sie nach einer Bearbeitungszeit von etwa 4 - 6 Wochen (je nach Auslastung) eine Baugenehmigung, mit der Sie binnen 3 Jahren mit Ihren Bauvorhaben beginnen müssen.
Zu Bauanzeigen erhalten Sie kurzfristig von der Gemeinde eine Erschließungsbestätigung, die Dazu berechtigt, sofort mit dem Bauvorhaben beginnen zu können. Für beide Möglichkeiten gilt jedoch, dass die Bauvorlagen (Lageplan, Baupläne, Baubeschreibung und -berechnung) vollständig vorliegen müssen.
Bauvoranfragen dienen dazu, die Zulässigkeit von Bauvorhaben in Zweifelsfällen zu klären. Bauvoranfragen sind formlos bei der Gemeinde einzureichen, zum Verfahren: siehe Bauanträge. Der vom Landkreis erteilte Bauvorbescheid hat 3 Jahre Gültigkeit. Ob eine Bauvoranfrage erforderlich ist, kann mit den oben genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landkreises und der Gemeinde geklärt werden.
Gemeinde Cremlingen


