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Freitag, 01. März 2013

Bildungs- und Teilhabepaket

Kultur, Sport, Mitmachen:

Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.

Schulbedarf und Ausflüge:

Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Kindern zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und im Februar 30 Euro – insgesamt 100 Euro. Zudem werden die Kosten eintägiger Ausflüge in  Schulen und Kitas finanziert. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.

Lernförderung:

Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Rathaus, Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung kennen die Angebote vor Ort und helfen dabei, das passende zu finden.

Mittagessen in Kita, Schule und Hort:

Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.

Schülerbeförderung:

Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben erstattet.

Wer bekommt einen Zuschuss auf Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe?

Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu engagieren, dort mitzumachen und Kontakte zu Gleichaltrigen aufzubauen.

Es soll Kindern und Jugendlichen möglich sein, beispielweise am Sport teilzunehmen, ein Musikinstrument zu erlernen oder aber an anderen, den individuellen Neigungen entsprechende Freizeitaktivitäten wie beispielsweise auch Ferienfreizeiten teilzunehmen.

Voraussetzung für den Anspruch ist der Bezug oder die Beantragung folgender Sozialleistungen:

- Leistungen vom Jobcenter nach SGB II

- Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 2)

- Wohngeld

- Kinderzuschlag

Was muss ich tun, um die Leistung zu bekommen?

Wer Leistungen vom Jobcenter Wolfenbüttel erhält, muss dort einen Antrag stellen.

 

Familien, die Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§2), Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, müssen einen Antrag beim Amt für Arbeit und Soziales, Landkreis Wolfenbüttel, stellen.

 

Ein Verzeichnis der Anbieter hält die Koordinierungsstelle für Sie bereit und berät Sie gern bei der Kontaktaufnahme.

Wo bekomme ich die Antragsformulare?

Landkreis Wolfenbüttel

Ansprechpartner/in: Frau Corinna Söllig, Tel. 05331/84-843
Abteilung 515: FKSB, BuT & Innere Dienste

Harztorwall 4
38300 Wolfenbüttel
Telefon (05331) 84 832
Telefax (05331) 84 831
E-Mail .(Javascript muss aktiviert sein, um diese E-Mail-Adresse zu sehen)

 

Jobcenter Wolfenbüttel

Am Exer 19 H/I
38302 Wolfenbüttel

Ansprechpartner/in unter Tel. 05331/ 901-0

E-Mail: .(Javascript muss aktiviert sein, um diese E-Mail-Adresse zu sehen)

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 - 13.00 Uhr
Mittwoch geschlossen

 

Familien- und Kinder-Service-Büro der Gemeinde Cremlingen
Ostdeutsche Straße 8 a
38162 Cremlingen
Ansprechpartnerin: Tel. 05306/1295
Öffnungszeiten: Montag – Freitag, jeweils von 9:00 – 14:00 Uhr

oder in allen Schulen, Kindertageseinrichtungen, Gemeinden und Samtgemeinden

 

Weitere Informationen finden sie hier.

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